Catering-Mitarbeiter
Auf einen Blick
- Tätigkeit
- Speisen ausgeben, Buffets vorbereiten, Gäste betreuen und bei Aufbau, Reinigung und Veranstaltungsabläufen unterstützen.
- Quereinstieg geeignet
- Ja: insbesondere bei unterstützenden Service- und Ausgabetätigkeiten.
- Ausbildung notwendig
- Für einfache Hilfs- und Servicetätigkeiten häufig keine abgeschlossene Gastronomieausbildung; Fachaufgaben können zusätzliche Qualifikation verlangen.
- Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit, körperliche Belastbarkeit und Hygienekenntnisse. Bei einschlägigen Lebensmitteltätigkeiten ist eine Belehrung und Bescheinigung nach § 43 IfSG erforderlich.
- Einstiegsdauer
- Planungsorientierung: wenige Tage bis einige Wochen Einarbeitung für einfache Tätigkeiten; abhängig von Einsatzort und Hygieneschulung.
- Gehalt
- Ab 2027 im Anwendungsbereich des gesetzlichen Mindestlohns mindestens 14,60 € brutto pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden entspricht das rechnerisch rund 2.531 € brutto monatlich im Jahresdurchschnitt. Tarifverträge und Zuschläge können darüberliegen; keine gesicherte berufsspezifische Gehaltsspanne für 2027.
- Arbeitszeiten
- Im Veranstaltungscatering häufig abends und am Wochenende; in Betriebskantinen oft planbarer, in anderen Einrichtungen auch Schichtdienst.
- Zukunftsaussichten
- Einschätzung für 2027: Vor-Ort-Verpflegung bleibt relevant. Gemeinschaftsverpflegung und Veranstaltungen haben unterschiedliche Personalbedarfe; Saison und Betrieb bestimmen die Chancen.
- Geeignet für
- Serviceorientierte Menschen, die gerne praktisch im Team arbeiten.
Vorteile
Einstieg ohne lange neue Berufsausbildung bei vielen Hilfstätigkeiten möglich.
Unterschiedliche Einsatzorte und Teilzeitmodelle.
Nachteile
Viel Stehen und Tragen, Stoßzeiten und teilweise kurzfristige Dienstplanung.
Beschäftigung kann saisonal sein.
Quereinstieg / möglicher Einstiegsweg
Bei Kantinenbetreibern oder Caterern auf Hilfs- und Servicestellen bewerben; erforderliche Belehrungen und die betriebliche Hygieneeinweisung absolvieren.