Integrationshelfer in der Schulbegleitung

Auf einen Blick

Tätigkeit
Kinder oder Jugendliche im Schulalltag individuell unterstützen und vereinbarte Hilfen in Abstimmung mit Schule und Träger umsetzen.
Quereinstieg geeignet
Ja, für ausdrücklich ausgeschriebene Nichtfachkraftstellen; andere Einsätze erfordern pädagogische oder pflegerische Fachkräfte.
Ausbildung notwendig
Abhängig vom Einsatz: für bestimmte Begleitaufgaben nicht zwingend; der Träger legt die erforderliche Qualifikation fest.
Voraussetzungen
Geduld, Zuverlässigkeit, respektvoller Umgang mit Kindern, Eignungsprüfung und die vom Träger verlangten Nachweise, etwa ein erweitertes Führungszeugnis.
Einstiegsdauer
Planungsorientierung: mehrere Wochen für Auswahl und Einarbeitung; weitere Schulungen richten sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf.
Gehalt
Orientierung für Vollzeit in Deutschland: ca. 28.900–41.700 € brutto pro Jahr laut Stepstone (Abruf 03.10.2026). Kein garantiertes Einstiegsgehalt und keine Gehaltsprognose für 2027; abhängig von Region, Erfahrung und Arbeitgeber. Vollzeitvergleich; tatsächliche Schulbegleitungsstellen sind häufig Teilzeit und entsprechend niedriger vergütet. Für 2027 im gesetzlichen Anwendungsbereich mindestens 14,60 € je Stunde; höhere Branchen- und Tarifentgelte beachten.
Arbeitszeiten
Überwiegend während der Schulzeit; Wochenstunden sowie Vergütung in Ferien vertraglich prüfen.
Zukunftsaussichten
Einschätzung für 2027: Individuelle Teilhabeunterstützung bleibt wichtig. Stellen hängen von bewilligten Hilfen, regionalen Trägern und konkretem Unterstützungsbedarf ab.
Geeignet für
Geduldige, belastbare Personen, die verlässlich Beziehungen aufbauen und Grenzen achten.

Vorteile

Sinnstiftende Begleitung im Alltag.
Bei passenden Stellen Einstieg ohne Fachausbildung möglich.

Nachteile

Emotionale Belastung und teilweise befristete Einsätze.
Häufig begrenzter Stundenumfang.

Quereinstieg / möglicher Einstiegsweg

Bei sozialen Trägern gezielt Nichtfachkraftstellen anfragen, Eignung und Schulungsbedarf klären und innerhalb des vereinbarten Aufgabenbereichs arbeiten; keine eigenständige Lehr- oder Therapierolle.

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